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Sind Courtageangaben, Provisonen und Gebühren zu hoch ?
Als Voranmerkung: Die folgenden Zeilen beziehen sich vor allem auf Immobilienverkäufer, -käufer, Makler und Hausverwalter, die im Immobilienbereich tätig sind, können aber natürlich auch auf andere Branchen übertragen werden !
Die Bezeichung "Mäklerlohn", wie Sie sie noch im § 652 BGB nachlesen können ist leider heutzutage nicht mehr in Gebrauch, obwohl Sie eigentlich eine treffende Bezeichnung enthält nämlich das Wort LOHN, denn genau das soll diese Art der Bezahlung sein !
Ihrer Rechtsprechung nach handelt es sich um eine "erfolgsabhängige Wertgebühr". Zwischen den Aufwendungen und dem Zeiteinsatz (auch die Vor- und Nacharbeit!) des Maklers im Einzelfall und der Höhe der bei erfolgreichen Abschluß anfallenden Gebühr besteht keinerlei Zusammenhang !
Im Nichterfolgsfall trägt, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, der Makler seine Ihm entstandenen Kosten selbst. Für seine erfolglose Tätigkeit wird er meistens nicht entschädigt. Der Auftraggeber des Makler ist auch nicht verpflichtet dessen Dienste bzw. Angebote oder Dienstleistungen abzunehmen. Andererseits ist der Makler auch nicht zum Tätigwerden verpflichtet, es sei denn, er verpflichtet sich dazu im Rahmen eines sogenannten "Makler-Allein-Auftrages" .
Dieses Zusammenwirken des Erfolgsprinzips mit der Tatsache der Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers führt zu einem (oft hohen) Kosteneinsatzrisiko, wie es in anderen Wirtschaftszweigen in ähnlich hohem Umfang unbekannt ist (Vergleich z.B. Handwerker). Je mehr Makler sich in ein und derselben Sache um Erfolg bemühen, desto geringer wird die Chance des einzelnen, einen für den Auftraggeber provisionspflichtigen Vertragabschluß herbeizuführen.
Zusätzlich besteht die Gefahr von Falschangaben wenn der Auftraggeber versucht sein Objekt selbst zu "streuen" sprich unter die Leute zu bringen, diese Verteilung auf dem Markt kann auch ein einzelner Vermittler "kontrolliert und professionell" im Rahmen von Gemeinschaftsgeschäften mit anderen Mittlern übernehmen, außerdem weiß ein (hoffentlicher) Profi sowieso meistens viel besser welches die richtigen Kollegen (oder Konkurrenten) für das vorhandene Objekt sind, um einen erfolgreichen Abschluß herbeizuführen !
Daraus erklärt sich, warum die Gebühr relativ hoch sein muß. Sie deckt nicht nur die Fixkosten des Betriebes und Bearbeitungskosten des erfolgreichen Falles, sondern überwiegend auch Kosten der Bearbeitung von anderen Objekten, die nicht zum Erfolg geführt haben (Oft bedingt durch uneinsichtige Verkäufer oder Vermieter !). Im Falle von Gemeinschaftsgeschäften müssen dann auch noch die beteiligten weiteren Mittler von der Provision zufriedengestellt werden !
Schauen Sie sich nur mal Objektsuchende an, die seit Jahren z.B. ein Einfamilienhaus suchen, und die bereits mehrere Ordner voll Objektangebote angesammelt (oft auch besichtigt) haben.
Falls Ihnen diese Bekannten fehlen sollten, kann Ihnen gerne jeder Makler auf Anhieb mehrere dieser "aktiven" Sammlerkunden nennen !
Auch die Rechtsprechung hat diesen Charakter des Lohns eines Vermittlers oft bestätigt.
z.B. BGH am 19.6.1967 (VII ZR 91/65; AIZ 1967, 152)
"Die Provision ist keine Vergütung für die Mühewaltung eines Maklers, sondern ein Entgelt dafür, daß der Makler dem Auftraggeber die Möglichkeit zum Abschluß eines Geschäftes beschafft. Nicht was dem Makler der Nachweis an Mühe kostet, sondern was dem Auftraggeber der durch den Makler ermöglichte Geschäftsabschluß wert ist, begründet die Höhe der Maklerprovision, die deshalb üblicherweise nach einem Hundertsatz des vom Auftraggeber zu leistenden Vertragsentgelt bestimmt wird".
Die Provision kann und muß übrigens völlig frei vereinbart werden, auch für die sogenannten Verbände (z.B. VDM und RDM) gilt das Wohnugsvermittlungsgesetzes welches maximal zwei Nettomonatsmieten zzgl. MwSt. zuläßt !
Schlaue Leser könnten jetzt einwenden: "Was nimmt er auch soviele unpassende Objekte ins Angebot mit auf"; doch ein Vermittler lebt doch eigentlich von den unterschiedlichen Angeboten welche er anbieten kann oder ?
Denn nicht immer ist der Preis oder
reine Marktwert das entscheidene Miet-, oder Kaufkriterium für
einen Interessenten !
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