Zur Zeit werden immer mehr Grundstücke in Berlin und Umland per Erbpacht angeboten.

Erbpacht kann z.B. zwischen zwei Privatleuten vereinbart werden oder auch zwischen Pächter und der Kirche als Verpächter oder Firmen, z.B. Siemens in Berlin-Siemensstadt.

Laufzeiten meistens 50 oder 99 Jahre plus 50 Jahre Verlängerungsoption; während dieser Zeit kann ein Pächter das Grundstück genauso nutzen wie ein eigenes, nur daß er beim Bau oder Umbau des darauf befindichen Hauses den Grundstückskaufpreis sparen kann und stattdessen eine jährliche Pacht zahlt.

Was passiert nach dem Pachtablauf, wie z.B. oft bei Altbestandsbauten in älteren Siedlungen ?

Der Verpächter hat ein Kaufrecht gegenüber dem Pächter, daß darauf befindliche Objekt zum aktuellen Marktwert zu übernehmen, wobei der Pächter jedoch noch weiterhin ein besonderes Schutzrecht genießt. Insbesondere bei Erbpachtland der Kirchen muß man aktuell derzeit wenig Befürchtungen haben, sein Haus verkaufen zu müssen.

Beim Kauf gilt für Grunderwerbsteuer nicht der sonst gültige Bodenanteil, sondern die Jahrespacht als Bewertungsbasis x einem Vervielfältiger je nach Laufzeit; z.B. 99 Jahre LZ > 2.000 EUR Jahrespacht x Vervielfältiger 18,654 = 37.308,00 EUR

Kaupreis der Immobilie: 120.000,00 EUR + 37.308,00 EUR = 157.308,00 EUR
Grunderwerbsteuer (3,5%): 157.308,00 EUR davon 3,5% = 5.505,78 EUR zu zahlende Grunderwerbsteuer.

Die allgemeinen Preissteigerungen bzw. Inflationsgefahren werden durch eingearbeitete Pachtanpassungen abgefangen (frühestens nach drei Jahren Laufzeit !).

Lesen Sie zu allgemeinen Thema "Kauf statt Miete" auch den folgenden (längeren) Informationstext  LINKKLICK