Geschäftsbedingungen
I.
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren
auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit unserer Angaben können wir jedoch nicht
übernehmen. Mit der Entgegennahme, spätestens jedoch mit der
Verwendung unseres Angebotes (z.B. Besichtigung, Verhandlung,
Übergabe Exposé) oder anderer Datenweiterleitung und
-verwendung erklärt sich der Empfänger mit unseren
Geschäftsbedingungen einverstanden. Unsere Haftung ist auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Unsere Nachweise sind
freibleibend; Zwischenverkauf ,-vermietung, bzw. -verpachtung sowie
Auslassung und Irrtümer sind dem Verkäufer, Vermieter und dem
Vermittler vorbehalten, es sei denn, es ist eine gesonderte
Vereinbarung getroffen.
II.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für Sie,
den Empfänger, bzw. Auftraggeber selbst bestimmt. Sie sind
vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, auch nicht verbundenen Unternehmungen. Kommt infolge
unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber
oder dessen gesetzlicher Vertreter verpflichtet, uns Schadenersatz in
Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen
wäre. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen,
daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder
daß der Schaden wesentlich niedriger liegt als die im
Erfolgsfalle zu zahlende Provision.
III.
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene
Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat
er uns dies unter Offenlegung der Bezugsquelle ohne Verzug mitzuteilen.
Wir gehen bei widerspruchsloser Entgegennahme unseres Angebotes von
einem für den Empfänger bislang unbekannten Objekt aus.
Vorkenntnis eines von uns angebotenen Objektes schließt die
Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus. Spätere
Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit
des Nachweises, bzw. unseres Angebotes. Auch aus der telefonischen
(mündlichen) Bekanntgabe der Objektanschrift entsteht ein
provisionspflichtiger Vertrag, dies gilt insbesondere auch für
Objektangebote der informationstechnischen Medien (z.B. Internet,
Mailbox, u.ä.).
IV.
Die Provisionsberechnung für Nachweis oder
Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot festgelegten Höhe.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unserer Vermittlung
oder Zuarbeitung ein Vertrag (Fälligkeit bei
Kauf-/Mietvertragsunterzeichnung) zustandekommt. Darauf gründet
sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen,
wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes
Objekt ein Vertrag zustandegekommen ist, auch bei nicht vorhandenem
Außenprovisionsverhältnis zum Mieter, Käufer o.ä.
Sofern auf dem Exposé keine anderen Provisionen genannt sind,
beträgt die Maklercourtage sechs Prozent bei Kauf-, bzw. drei
Nettomonatsmieten bei Mietobjekten, jeweils zzgl. der gültigen
Mehrwertsteuer.
V.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag
zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der
angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein
anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht
wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche
Erweiterungen, Ergänzungen oder andere rechtliche Formen zustande
kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete,
Erbbaurecht statt Kauf, Pacht statt Miete und umgekehrt; wie auch beim
Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
VI.
Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen,
wenn der zustandegekommene Vertrag aufgrund auflösender
Bedingungen erlischt. Der Provisionsanspruch bleibt unberührt,
wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehalts der
Beteiligten aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden
Gründen rückgängig gemacht, bzw. nicht erfüllt
wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige
Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz
verpflichtet. Mündliche Vertragsänderungen bedürfen
ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung.
VII.
Die Tätigkeit auch für den jeweils anderen
Vertragspartner ist zulässig. Gerichtlicher Erfüllungsort ist
Berlin oder im Rahmen der Zulässigkeit die vertraglich gebundenen
Partnerbüros im Ausland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen
oder Regelungen nach der Rechtslage ungültig sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
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