ROßDEUTSCHER  IMMOBILIEN & LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG

       

          Geschäftsbedingungen 

          I.
          Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben können wir jedoch nicht übernehmen. Mit der Entgegennahme, spätestens jedoch mit der Verwendung unseres Angebotes (z.B. Besichtigung, Verhandlung, Übergabe Exposé) oder anderer Datenweiterleitung und -verwendung erklärt sich der Empfänger mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf ,-vermietung, bzw. -verpachtung sowie Auslassung und Irrtümer sind dem Verkäufer, Vermieter und dem Vermittler vorbehalten, es sei denn, es ist eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

          II.
          Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für Sie, den Empfänger, bzw. Auftraggeber selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, auch nicht verbundenen Unternehmungen. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber oder dessen gesetzlicher Vertreter verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder daß der Schaden wesentlich niedriger liegt als die im Erfolgsfalle zu zahlende Provision.

          III.
          Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unter Offenlegung der Bezugsquelle ohne Verzug mitzuteilen. Wir gehen bei widerspruchsloser Entgegennahme unseres Angebotes von einem für den Empfänger bislang unbekannten Objekt aus. Vorkenntnis eines von uns angebotenen Objektes schließt die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus. Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit des Nachweises, bzw. unseres Angebotes. Auch aus der telefonischen (mündlichen) Bekanntgabe der Objektanschrift entsteht ein provisionspflichtiger Vertrag, dies gilt insbesondere auch für Objektangebote der informationstechnischen Medien (z.B. Internet, Mailbox, u.ä.).

          IV.
          Die Provisionsberechnung für Nachweis oder Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot festgelegten Höhe. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unserer Vermittlung oder Zuarbeitung ein Vertrag (Fälligkeit bei Kauf-/Mietvertragsunterzeichnung) zustandekommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustandegekommen ist, auch bei nicht vorhandenem Außenprovisionsverhältnis zum Mieter, Käufer o.ä. Sofern auf dem Exposé keine anderen Provisionen genannt sind, beträgt die Maklercourtage sechs Prozent bei Kauf-, bzw. drei Nettomonatsmieten bei Mietobjekten, jeweils zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer.

          V.
          Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen, Ergänzungen oder andere rechtliche Formen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Pacht statt Miete und umgekehrt; wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

          VI.
          Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustandegekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Der Provisionsanspruch bleibt unberührt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehalts der Beteiligten aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht, bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Mündliche Vertragsänderungen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung.

          VII.
          Die Tätigkeit auch für den jeweils anderen Vertragspartner ist zulässig. Gerichtlicher Erfüllungsort ist Berlin oder im Rahmen der Zulässigkeit die vertraglich gebundenen Partnerbüros im Ausland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Regelungen nach der Rechtslage ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.


           

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